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Legopedia:Gesetzeskatalog

Aus Legopedia

Der Legopedia-Gesetzkatalog beinhaltet die Rechte und Verpflichtungen der Benutzer in diesem Wiki. Hier wird aufgelistet, auf was der Benutzer achten muss und achten sollte. Der Katalog wird in zwei Teile geteilt, einmal in den Pflichtteil und einmal in den Hinweisteil.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Pflichteil

Im Pflichtteil finden sich die Gesetze wieder, die der Benutzer zu befolgen hat!

[Bearbeiten] Legopedia

  • § 1. Vandalismus im Legopedia ist strikt verboten. Daran hat sich jeder Benutzer zu halten. Zudem darf der Benutzer in keinen anderen Wikis vandalieren. Bei einem ersten Verstoß wird er Benutzer auf geringe Zeit gesperrt, bei einem weiteren Versuch wird er vollkommen, auf unbegrenzte Zeit, ausgeschlossen.
  • § 2. Im Legopedia dürfen keine Gruppierungen gebildet werden.
  • § 3. Ist ein Kopier-Wiki der Legopedia im Umlauf, ist der Benutzer verpflichtet, falls er dies bemerkt, dies den Administratoren zu melden.

[Bearbeiten] Artikel

  • § 4. Artikel aus anderssprachigen Lego-Wikis dürfen nicht übernommen werden. Sollte das bei einem Artikel geschehen, wird dieser sofort gelöscht.
  • § 5. Ein Artikel muss auf offiziellen Quellen basiern, wenn er geschrieben wird. Ist das nicht so, wird der Artikel gelöscht.

[Bearbeiten] Bilder

  • § 6. Bilder mit unsinnigen oder verbotenem Inhalt hochgeladen werden, werden von der Administration gelöscht.
  • § 7. Ein hochgeladenes Bild muss mit Quellen versehen sein, sonst wird es ebenfalls gelöscht. Falsche Quellen, die das Bild nicht beinhalten, schaden der Legopedia und bringen dem Benutzer eine Menge Ärger ein.
  • § 8. Bilder mit nationalsozialistischen, pornografischen und überhaupt gesetzwidrigem Inhalt, führen zur Sperrung des Benutzers auf unbegrenzte Zeit.

Das gilt auch für Weblinks, die mit solchen Seiten verbunden sind.

[Bearbeiten] Hinweisteil

Der Hinweisteil gibt an auf was ein Benutzer achten sollte, im Umgang mit der Legopedia!

[Bearbeiten] Legopedia

  • § 9. Im Legopedia wird um einen ordentlichen und gezügelten Umgang den anderen Benutzern gegenüber gebeten.

[Bearbeiten] Artikel

  • § 10. Ein Artikel sollte nachdem Schema Allgemeines - Detailierte Informationen - Quellen - Kategorien aufgebaut sein.
  • § 11. Sollte dem Benutzer eine Internetseite bekannt sein, die genaueres über den Artikel aussagt, kann diese unter dem Abteil Weblinks angegeben werden.
  • § 12. Artikel, wie reale Personen, können als Quelle der Wikipedia entnommen werden, da diese zu 100% auf offiziellen Quellen basieren.

[Bearbeiten] Bilder

  • § 13. Es ist notwendig das ein Bild Quellen beinhaltet. (siehe auch § 7)